Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von ATTIC / LAGOline Music, Inhaber Andreas Hülsemann e.K.


(Stand: 08. April 2025)


Anbieter und Vertragspartner:

LAGOline Music Andreas Hülsemann e.K.
Lise-Meitner-Str. 8
31303 Burgdorf
Handelsregister: HRA 202392, Amtsgericht Hildesheim
USt-IdNr.: DE 294253752


Telefon: 05136 8016086
E-Mail: a.huelsemann@lagoline.com


(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vermietungspakete, für alle Verträge über Audio- und Videoproduktionen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).


Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.   

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.  

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand 
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.   

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande.

Gegenstand des Vertrages sind die im individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen. Zu diesen gehören u.a. Überlassung und Nutzung der Räume sowie dem Inventar, Nutzung der technischen Ausstattung.

 

Im audiovisuellen Dienstleistungsbereich gilt dies insbesondere für Konzeptentwicklung, Komposition, Aufnahmeleitung, Dreharbeiten, Sprecheraufnahmen, Postproduktion, Schnitt, Mischung, Mastering, Formatwandlung.

 

§ 3 Haftung bei Nutzung von Räumlichkeiten

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten für Meetings, Workshops oder sonstige Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter bzw. die nutzende Person haftet für alle durch sie, ihre Mitarbeitenden oder Teilnehmenden verursachten Schäden an Inventar, Einrichtung oder Gebäude. Eine Haftung des Anbieters für Personen- oder Sachschäden, die während der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, ist ausgeschlossen – ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften sowie Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und haftet selbst für deren Missachtung.

§ 4 Leistungserbringung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Produktionen im audiovisuellen Bereich
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung anerkannter Standards der Audio-/Videoproduktion und entsprechend der Leistungsbeschreibung im Angebot/Vertrag.


Künstlerische und technische Gestaltungsmittel (z.B. Wahl der Mikrofone, Kameraeinstellungen, Schnittstil) liegen im Ermessen des Auftragnehmers, sofern keine spezifischen, schriftlich vereinbarten Vorgaben bestehen. Der Auftragnehmer wird jedoch die bekannten Ziele des Auftraggebers berücksichtigen.


Der Auftraggeber ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von notwendigen Informationen, Inhalten (z.B. Texte, Logos, Grafiken, ggf. vorhandene Musiklizenzen), Genehmigungen sowie die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners, der für Freigaben zur Verfügung steht.


Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Liefertermine können sich entsprechend verschieben. Eventuell entstehende Mehraufwendungen kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.


Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs (Change Requests), so bedürfen diese einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird prüfen, ob und zu welchen Konditionen (Mehrkosten, Terminverschiebung) die Änderungen möglich sind.

§ 5 Nutzungsrechte (Lizenzen)
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den im jeweiligen Vertrag/Angebot definierten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an der finalen Produktion ein.


Sofern nicht anders im Angebot/Vertrag vereinbart, werden die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den spezifisch vereinbarten Verwendungszweck (z.B. Nutzung als Imagefilm auf der Website des Auftraggebers und auf Social-Media-Kanälen) eingeräumt.


Jede über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung (z.B. TV-Ausstrahlung, Kinospot, Weiterlizenzierung an Dritte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist in der Regel zusätzlich vergütungspflichtig.


Die Rechte an Rohmaterial, einzelnen Tonspuren, Entwürfen, Konzepten und nicht final verwendeten Produktionsbestandteilen verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.


Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Produktion oder Teile daraus zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. auf seiner Website, in Showreels) zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber hat ein schriftlich zu begründendes, entgegenstehendes Interesse (z.B. Geheimhaltungspflichten). Bei sensiblen Inhalten wird der Auftragnehmer vorab die Zustimmung des Auftraggebers einholen.


Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte für alle von ihm beigestellten Materialien (z.B. Logos, Texte, Bilder, Musiktitel, Archivmaterial) verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber beigestellten Materialien geltend gemacht werden.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis (z.B. Pauschalpreis, Abrechnung nach Zeitaufwand zu vereinbarten Stundensätzen). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Reisekosten, Spesen, Kurierkosten, Lizenzkosten für Stockmaterial oder Musik (sofern durch den Auftragnehmer beschafft und nicht anders vereinbart) sowie sonstige Fremdkosten (z.B. GEMA bei öffentlicher Aufführung, sofern vom Auftraggeber veranlasst) werden gesondert in Rechnung gestellt, falls sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind. Eine Abrechnung erfolgt nach Beleg oder gemäß vereinbarter Pauschalen.


Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig: 50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abnahme der finalen Produktion. Bei Projekten mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen oder hohem Auftragsvolumen können abweichende Zahlungspläne (z.B. nach Projektphasen) vereinbart werden.


Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Produktion zur Abnahme bereit (z.B. durch Übermittlung eines Vorschau-Links oder einer Datei).

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produktion innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung sorgfältig zu prüfen und schriftlich (E-Mail ausreichend) die Abnahme zu erklären oder konkrete Mängel zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Produktion als vertragsgemäß abgenommen.

Unwesentliche Mängel (solche, die die Funktionsfähigkeit und den vereinbarten Zweck der Produktion nicht erheblich beeinträchtigen) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese Mängel werden vom Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung zeitnah behoben.

Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen für geringfügige Änderungswünsche (z.B. Anpassung von Schnitten im Sekundenbereich, Lautstärkeanpassungen, Farbkorrekturen im Detail) im Preis enthalten. Grundlegende inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen nach Produktionsbeginn oder zusätzliche Korrekturschleifen gelten als Change Request gemäß § 3 Ziffer 5 und werden gesondert berechnet.

§ 8 Gewährleistung, Haftung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die technische Mangelfreiheit der Produktion entsprechend dem Stand der Technik und den vertraglichen Vereinbarungen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.


Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.   

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Risiken oder Rechtsverletzungen, die auf Inhalten, Materialien oder Anweisungen beruhen, die vom Auftraggeber vorgegeben oder beigestellt wurden. Hierfür ist allein der Auftraggeber verantwortlich (siehe auch § 4 Ziffer 6).

§ 9 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für vertragsfremde Zwecke zu verwenden.

§ 10 Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung erheblich verletzt oder wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird.


Im Falle einer Kündigung (gleich aus welchem Grund) hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien mit behördlichen Einschränkungen, Krieg, Streik bei Zulieferern), befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien werden sich unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen anpassen.

§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Burgdorf.   

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hildesheim. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.  


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.  

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 13 Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers lautet: a.huelsemann@lagoline.com.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht bereit und nicht verpflichtet.